Lohnzahlung / Lohnfortzahlung
Rückständiger Lohn / ausbleibendes Gehalt – ein großes Ärgernis!
Ihr Arbeitgeber ist rückständig in der Lohn- / Gehaltszahlung und Sie kommen in finanzielle Nöte?
dann stellt sich die Frage:
Welche Rechte haben Sie als Arbeitnehmer
und wie setzen Sie diese Rechte um?
Bei Lohnverzug besteht auf jeden Fall akuter Handlungsbedarf!
Die pünktliche Zahlung des Gehalts / Lohns ist die Hauptpflicht jedes Arbeitgebers.
Ich unterstütze Sie persönlich außergerichtlich
und im Gerichtsverfahren in folgenden möglichen Schritten:
dann ist er ab dem nächsten Tag automatisch im Zahlungsverzug.
Gleiches gilt natürlich bei ausbleibender Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Prüfung und Beratung
Ich berate Sie gern, beantworte Ihre Fragen und erarbeite für Sie eine Handlungsstrategie:
- Wie fordern Sie ausbleibende Lohn-/ Gehaltszahlungen ein?
- Welche Fristen müssen Sie einhalten?
- Wann verfällt rückständiger Lohn?
- Dürfen Sie die Arbeit verweigern?
- Gibt es Aussichten auf Erfolg?
- Lohnt sich ein außergerichtlicher Einigungsversuch?
- Ist eine Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht realistisch?
Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie Ersteinschätzung per E-Mail!
Außergerichtliche Vertretung
Ich verhandle nach Möglichkeit zunächst außergerichtlich mit Ihrem Arbeitgeber:
- über den Grund der ausbleibenden Zahlung
- über einen zeitnahen Ausgleich der offenen Forderung
Gerichtliche Vertretung
Sollte Ihr Arbeitgeber nicht kompromissbereit sein, dann berate und vertrete ich Sie in Ihrem Kündigungsschutzprozess vor dem zuständigen Arbeitsgericht persönlich!
Gerichtstermine nehme ich – anders als viele Großkanzleien – mit Ihnen gemeinsam persönlich wahr!
Ich vertrete Ihre Interessen vor dem zuständigen Arbeitsgericht, den Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Kosten
Bezüglich der anfallenden Kosten der anwaltlichen Vertretung gilt Folgendes:
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Rechtsschutzversicherung
Die notwendige Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehme ich für Sie – hierzu benötige ich lediglich die Versicherungsgesellschaft und Ihre Versicherungsschein-Nummer.
Sollte Ihr Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung (in der Regel 100,00 / 150,00 €) vorsehen, so werde ich diese Ihnen gegenüber nicht in Rechnung stellen, so dass die gesamte persönliche anwaltliche Betreuung für Sie kostenfrei bleibt.
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Prozesskostenhilfe
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, so kommt oftmals die Beantragung von Prozesskostenhilfe in Betracht, nämlich dann, wenn Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten einer Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können. Weitere Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.
Die hierzu erforderlichen Modalitäten können wir gern im Bedarfsfall klären.
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Weder noch?
Wenn Sie weder eine Rechtsschutzversicherung haben, noch die Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe erfüllt sind, dann werden wir gern unter Berücksichtigung des Gegenstandswertes und des zu erwartenden Aufwandes eine angemessene Lösung im beiderseitigen Interesse finden.
Ich freue mich auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen.

- Telefon:
- 036947 - 149 864
- Telefax:
- 036947 - 149 864
- E-Mail:
- info@ravonscheven.de