Kündigung


Sie haben eine Kündigung erhalten?
Sie werden eine Kündigung erhalten?

Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung des Arbeitgebers kreisen Emotionen und Gedanken oft zwischen Fassungslosigkeit, dem Gefühl der Ungerechtigkeit und der Frage:

Wie geht es jetzt weiter?

Sie dürfen nicht in rechtliche Fehlerfallen tappen!

Sie müssen jetzt zeitnah handeln in dieser ungewohnten Situation!

Eine Kündigung bedeutet nicht zwingend die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses!

Ich unterstütze Sie persönlich außergerichtlich
und im Gerichtsverfahren in folgenden möglichen Schritten:

Prüfung und Beratung

Ich berate Sie gern, beantworte Ihre Fragen und erarbeite für Sie eine Handlungsstrategie:

  • Ist Ihre Kündigung / einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig?
  • Welche Handlungsmöglichkeiten haben Sie?
  • Gibt es Aussichten auf Erfolg?
  • Lohnt sich ein außergerichtlicher Einigungsversuch?
  • Ist eine Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht realistisch?

Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie Ersteinschätzung per E-Mail!

Außergerichtliche Vertretung

Ich verhandle nach Möglichkeit zunächst außergerichtlich mit Ihrem Arbeitgeber:

  • über eine eventuelle Rücknahme der Kündigung
  • über einen eventuellen Aufhebungsvertrag – also eine einvernehmliche vertragliche Vereinbarung, die Ihre berechtigten Interessen so gut wie möglich berücksichtigt
  • über eine angemessene Abfindung

Gerichtliche Vertretung

Sollte Ihr Arbeitgeber nicht kompromissbereit sein, dann berate und vertrete ich Sie in Ihrem Kündigungsschutzprozess vor dem zuständigen Arbeitsgericht persönlich!

Gerichtstermine nehme ich – anders als viele Großkanzleien – mit Ihnen gemeinsam persönlich wahr!

Ich vertrete Ihre Interessen vor dem zuständigen Arbeitsgericht, den Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Sollte Ihr Arbeitsverhältnis letztendlich streitig (gerichtlich) oder einvernehmlich (außergerichtlich / Aufhebungsvertrag) beendet werden, so helfe ich Ihnen auch bei der Abwicklung der dann erforderlichen abschließenden Formalitäten, wie z.B.:

  • Abfindung
  • Arbeitszeugnis
  • Resturlaub
  • Überstundenvergütung
  • Lohnabrechnung
  • Lohnzahlung / Lohnfortzahlung

Kosten

Bezüglich der anfallenden Kosten der anwaltlichen Vertretung gilt Folgendes:

  • Rechtsschutzversicherung

    Die notwendige Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehme ich für Sie – hierzu benötige ich lediglich die Versicherungsgesellschaft und Ihre Versicherungsschein-Nummer.

    Sollte Ihr Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung (in der Regel 100,00 / 150,00 €) vorsehen, so werde ich diese Ihnen gegenüber nicht in Rechnung stellen, so dass die gesamte persönliche anwaltliche Betreuung für Sie kostenfrei bleibt.

  • Prozesskostenhilfe

    Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, so kommt oftmals die Beantragung von Prozesskostenhilfe in Betracht, nämlich dann, wenn Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten einer Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können. Weitere Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

    Die hierzu erforderlichen Modalitäten können wir gern im Bedarfsfall klären.

  • Weder noch?

    Wenn Sie weder eine Rechtsschutzversicherung haben, noch die Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe erfüllt sind, dann werden wir gern unter Berücksichtigung des Gegenstandswertes und des zu erwartenden Aufwandes eine angemessene Lösung im beiderseitigen Interesse finden.

Beendigung auf eigenen Wunsch

Sollten Sie Ihr Arbeitsverhältnis selbst – also aus eigener Überzeugung – beenden wollen, so kommen hier grundsätzlich 2 Möglichkeiten in Betracht:

  • Entweder Sie sprechen Ihre Kündigung dem Arbeitgeber gegenüber aus.
  • Oder Sie sprechen mit Ihrem Arbeitgeber und versuchen, einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren.

In beiden Fällen sind natürlich Fristen und Formalitäten zu beachten, die von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen können.

Auch in solchen Fragen unterstütze ich Sie gern persönlich und kompetent – sprechen Sie mich einfach an.

Rechtsanwalt Dr. Michael von Scheven

Ich freue mich auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen.

Rechtsanwalt Dr. Michael von Scheven
Ihr Anwalt des Vertrauens
Dr. Michael von Scheven
Am Denkmal 9
98631 Grabfeld (OT Wölfershausen)