Abmahnung


Eine Abmahnung – sei sie berechtigt oder nicht – ist oftmals ein erster Schritt des Arbeitgebers in Richtung Kündigung des Arbeitsverhältnisses!

Sie haben eine Abmahnung von ihrem Arbeitgeber erhalten?

Sie möchten dagegen vorgehen?

Sie möchten eine Kündigung vermeiden?

Sie benötigen jetzt fachmännische Unterstützung im Labyrinth des Arbeitsrechts!

1. Rat

Auf eine Abmahnung nicht zu reagieren ist die schlechteste Alternative.

2. Rat

Auf keinen Fall sollten Sie unbedacht und vorschnell Erklärungen abgeben.

Wie verhalten Sie sich richtig?

Bei Erhalt einer Abmahnung ist es schon aus formellen Gründen sinnvoll, anwaltliche Unterstützung zu suchen.

Fragen die Sie sich jetzt vielleicht stellen:

  • Was soll ich tun? – was lasse ich lieber?
  • Welche Möglichkeiten habe ich darauf zu reagieren?
  • Wie finde ich die für mich richtige Strategie?

Ich unterstütze Sie persönlich außergerichtlich und im Gerichtsverfahren in folgenden möglichen Schritten:

Prüfung und Beratung

Ich berate Sie gern, beantworte Ihre Fragen und erarbeite für Sie eine Handlungsstrategie:

  • Ist die Abmahnung zulässig?
  • Welche Handlungsmöglichkeiten haben Sie?
  • Gibt es Aussichten auf Erfolg?
  • Lohnt sich ein außergerichtlicher Einigungsversuch?
  • Ist eine Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht realistisch?

Außergerichtliche Vertretung

Ich verhandle nach Möglichkeit zunächst außergerichtlich mit Ihrem Arbeitgeber:

  • über eine eventuelle Rücknahme der Abmahnung
  • über deren Entfernung aus Ihrer Personalakte

Gerichtliche Vertretung

Sollte Ihr Arbeitgeber nicht kompromissbereit sein, dann berate und vertrete ich Sie in Ihrem arbeitsgerichtlichen Verfahren vor dem zuständigen Arbeitsgericht persönlich!

Gerichtstermine nehme ich – anders als viele Großkanzleien – mit Ihnen gemeinsam persönlich wahr!

Ich vertrete Ihre Interessen vor dem zuständigen Arbeitsgericht, den Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Rechtsanwalt Dr. Michael von Scheven

Kosten

Bezüglich der anfallenden Kosten der anwaltlichen Vertretung gilt Folgendes:

  • Rechtsschutzversicherung

    Die notwendige Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehme ich für Sie – hierzu benötige ich lediglich die Versicherungsgesellschaft und Ihre Versicherungsschein-Nummer.

    Sollte Ihr Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung (in der Regel 100,00 / 150,00 €) vorsehen, so werde ich diese Ihnen gegenüber nicht in Rechnung stellen, so dass die gesamte persönliche anwaltliche Betreuung für Sie kostenfrei bleibt.

  • Prozesskostenhilfe

    Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, so kommt oftmals die Beantragung von Prozesskostenhilfe in Betracht, nämlich dann, wenn Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten einer Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können. Weitere Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

    Die hierzu erforderlichen Modalitäten können wir gern im Bedarfsfall klären.

  • Weder noch?

    Wenn Sie weder eine Rechtsschutzversicherung haben, noch die Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe erfüllt sind, dann werden wir gern unter Berücksichtigung des Gegenstandswertes und des zu erwartenden Aufwandes eine angemessene Lösung im beiderseitigen Interesse finden.

Ich freue mich auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen.

Rechtsanwalt Dr. Michael von Scheven
Ihr Anwalt des Vertrauens
Dr. Michael von Scheven
Am Denkmal 9
98631 Grabfeld (OT Wölfershausen)