Mietrecht & WEG-Recht
Das WEG (Wohnungseigentumsgesetz) stellt die gesetzlichen Regeln auf, anhand derer die Beziehungen der Wohnungseigentümer untereinander, im Verhältnis zum Verwalter und im Verhältnis zu Dritten auszurichten sind, wobei vor allem nachfolgenden Einzelaspekten tragende Bedeutung zukommt:
- Gemeinschaftseigentum / Sondereigentum
- Begründung, Erwerb, Belastung, Veräußerung
- Recht und Pflichten der Wohnungseigentümer
- Lasten und Kosten des Gemeinschaftseigentums
- Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Verwaltungsbeirat
- Wirtschaftsplan / Jahresabrechnung
- Hausgeldzahlungen, Sonderumlagen
- Wohnungseigentümerversammlung / Beschlußfassung
- Bauliche Veränderungen an Gemeinschafts- / Sondereigentum
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. von Scheven berät Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften und Mieter in allen Fragen und bei Problemen im Mietrecht und Wohnungseigentumsgesetz.




