Erbrecht & Familienrecht
Die familien- und erbrechtliche Betreuung umfaßt neben der streitigen anwaltlichen Vertretung insbesondere die gemeinsame vertragliche Gestaltung der Ehe und / oder des eheähnlichen Zusammenlebens sowie die Regelung der Erbrechtsfolge zwischen den Partnern und / oder sonstigen Familienangehörigen.
Hierzu zählt für Privatleute und Unternehmer auf familienrechtlicher Ebene:
- Die Gestaltung von Eheverträgen
- Gütertrennung, Unterhaltsverzicht, Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs pp.
- Die Gestaltung von Verträgen zur geregelten eheähnlichen Partnerschaft
Im streitigen Verfahren betreut Sie die Kanzlei u.a. auf folgenden Gebieten außergerichtlich und vor den Gerichten:
- Ehescheidung
- Unterhalt
- Getrenntlebendenunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Hausratsteilung
- Zugewinnausgleich
- Erarbeitung einvernehmlicher Scheidungsfolgen-Vereinbarungen
Auf erbrechtlicher Ebene umfaßt die anwaltliche Betreuung von privaten Personen und Unternehmern außergerichtlich und vor den Gerichten:
- Die Gestaltung von Testamenten
- Die Gestaltung von Erbverträgen
- oft in Kombination mit Eheverträgen; im übrigen unter Berücksichtigung unterneh merischer Zielsetzung im Verhältnis zu Ehepartner / Kindern pp.
- Testamentsvollstreckung
- Erbauseinandersetzungen
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften in gesetzlicher, erbvertraglicher, testamentarischer Folge
- Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen




